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Was glasfaser mieter kosten sollten: was Mieter und Vermieter über Internetanschlüsse wissen müssen

Was glasfaser mieter kosten sollten: was Mieter und Vermieter über Internetanschlüsse wissen müssen

Was glasfaser mieter kosten sollten: was Mieter und Vermieter über Internetanschlüsse wissen müssen

Schnelles Internet ist in Deutschland längst so selbstverständlich wie warmes Wasser – und doch sorgt der Glasfaseranschluss in Mietwohnungen immer wieder für Konflikte. Wer zahlt die Erschließung? Darf der Vermieter den Anschluss verweigern? Und was ändert sich seit der TKG-Novelle 2021? Wer versteht, was Glasfaser Mieter kosten können und welche Rechte beide Seiten haben, trifft bessere Entscheidungen – egal ob zur Miete oder als Eigentümer.

Was glasfaser mieter kosten sollten – ein Überblick über die Kostenverteilung

Die Kostenfrage rund um Glasfaser im Mietverhältnis lässt sich nicht pauschal beantworten. Sie hängt davon ab, ob es sich um einen Neubau oder Altbau handelt, welcher Anbieter die Region erschließt und ob ein „Open Access »-Modell genutzt wird. Grundsätzlich gilt jedoch: Vermieter tragen die Kosten der Gebäudeerschließung, Mieter zahlen ihren monatlichen Tarif selbst.

Typische Kosten für Vermieter

Typische Kosten für Mieter

Rechte und Pflichten: Was dürfen Mieter, was müssen Vermieter?

Die rechtliche Lage in Deutschland hat sich in den letzten Jahren deutlich zugunsten der Mieter entwickelt. Zwei Gesetze sind dabei besonders relevant.

§ 554 BGB – Recht auf Glasfaser für Mieter

Seit der Reform des Mietrechts können Mieter auf Basis von § 554 BGB verlangen, dass der Vermieter bauliche Veränderungen ermöglicht, die einer Modernisierung dienen – darunter fällt ausdrücklich auch der Glasfaseranschluss. Der Vermieter darf diesen Wunsch nicht grundlos ablehnen. Er muss jedoch nicht selbst aktiv werden oder die Kosten tragen. Wichtig: Der Mieter muss den Anschluss von einem zugelassenen Fachbetrieb installieren lassen und den Originalzustand bei Auszug wiederherstellen.

TKG-Novelle 2021 – Ende des Nebenkostenprivilegs

Mit der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes im Dezember 2021 fiel das sogenannte Nebenkostenprivileg. Bis dahin konnten Vermieter Sammelverträge mit Kabelanbietern abschließen und die Kosten pauschal über die Nebenkosten auf alle Mieter umlegen – unabhängig davon, ob diese das Angebot nutzten.

Seit dem 1. Juli 2024 ist diese Praxis vollständig untersagt. Mieter wählen ihren Internet- und TV-Anbieter nun eigenständig. Das schafft Wahlfreiheit – und macht Glasfaserangebote für Mieter deutlich attraktiver, da keine versteckten Kosten mehr über die Nebenkosten anfallen.

Glasfaser im Altbau: Besonderheiten und Herausforderungen

In Bestandsgebäuden ist die Verlegung von Glasfaserleitungen technisch aufwändiger als im Neubau. Vorhandene Rohrsysteme sind oft nicht kompatibel, Kabelschächte zu eng oder schlicht nicht vorhanden. Das treibt die Installationskosten nach oben – weshalb die Zusammenarbeit zwischen Mieter und Vermieter hier besonders wichtig ist.

Praxisbeispiel: Wie ein Kölner Mehrfamilienhaus zum Glasfasergebäude wurde

Lisa, 32 Jahre alt, Softwareentwicklerin aus Köln, lebte in einem Altbau mit schleppendem DSL-Anschluss. Videokonferenzen im Homeoffice wurden zur Geduldsprobe. Statt den Vermieter direkt zu konfrontieren, informierte sie sich zunächst bei einem regionalen Glasfaseranbieter.

Das Ergebnis: Der Anbieter bot eine kostenlose Erschließung an – unter der Bedingung, dass mindestens 40 % der Haushalte im Gebäude einen Vertrag abschließen. Lisa sprach ihre Nachbarn an, erstellte eine kurze Übersicht mit Tarifen und möglichen Kosten und legte sie dem Vermieter vor. Sieben von zehn Parteien machten mit.

Der Vermieter stimmte zu – ohne eigene Kosten. Lisa surft heute mit 500 Mbit/s, und der Vermieter konnte die frei gewordene Wohnung mit dem Glasfaseranschluss als Argument schneller neu vermieten.

Was glasfaser mieter kosten sollten – häufige Missverständnisse

Rund um das Thema Glasfaser im Mietverhältnis halten sich hartnäckige Irrtümer. Hier die wichtigsten Richtigstellungen:

Tipps für Mieter: So überzeugen Sie Ihren Vermieter

Tipps für Vermieter: Glasfaser als Investition denken

Glasfaser im Mietverhältnis ist kein unlösbares Problem – es ist eine Frage der richtigen Kommunikation, klarer Vereinbarungen und der Bereitschaft beider Seiten, gemeinsam in digitale Infrastruktur zu investieren. Wer die Kostenstrukturen kennt und die rechtlichen Rahmenbedingungen versteht, kann den Ausbau gezielt vorantreiben – zum Vorteil aller Beteiligten.

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