Glasfaseranschluss in der Mietwohnung: Wer zahlt, wer profitiert?
Highspeed-Internet ist längst keine Luxusausstattung mehr – es gehört zur digitalen Grundversorgung wie fließendes Wasser zur Wohnung. Doch wenn ein Glasfaseranschluss ins Spiel kommt, stehen viele Mieter:innen und Vermieter:innen vor der Frage: Wer übernimmt die Kosten? Und was bringt der Aufwand überhaupt? In einer Welt, in der Videokonferenzen, Streaming und Smart-Home-Anwendungen zunehmend den Alltag bestimmen, ist diese Frage nicht nur technischer, sondern auch gesellschaftlicher Natur.
Schauen wir uns also gemeinsam an, was es bedeutet, ein Mietobjekt mit Glasfaser zu versehen – aus beiden Perspektiven: der des Mieters und der Vermieters. Spoiler: Es geht nicht nur ums Geld, sondern auch um Zukunftsfähigkeit.
Warum Glasfaser überhaupt?
Bevor wir uns in Kosten und Zuständigkeiten vergraben, lohnt der Blick aufs „Warum“. Glasfaser ist mehr als nur schnelleres Internet. Es ist der digitale Unterbau unserer Zukunft. Während Kupferleitungen in vielen Haushalten noch 50 oder 100 Mbit/s liefern, erlaubt Glasfaser theoretisch Bandbreiten im Gigabit-Bereich – stabil, nachhaltig, störungsfrei.
Gerade in Mehrparteienhäusern, wo klassische DSL-Leitungen durch Shared Bandwidth an ihre Grenzen stoßen, wird Glasfaser schnell zum Gamechanger. Starke Streaming-Verbindungen, Homeoffice ohne Lags, niedrige Latenzen für Gamer – all das macht Glasfaser in Wohngebäuden zu einem echten Qualitätsmerkmal.
Wer darf entscheiden: Mieter oder Vermieter?
Grundsätzlich gilt: Die Entscheidung, ob ein Gebäude mit Glasfaser ausgestattet wird, liegt beim Eigentümer – also in der Regel beim Vermieter. Der Mieter darf nicht eigenmächtig einen Anschluss in die Wände fräsen lassen, auch wenn das Bedürfnis nach schnellerem Internet groß ist.
Allerdings gibt es in Deutschland inzwischen gesetzliche Regelungen, die durchaus mieterfreundlich sind. Laut dem § 554 BGB können Mieter verlangen, dass der Vermieter bauliche Veränderungen ermöglicht, wenn es sich um « modernisierende Maßnahmen » handelt – und dazu gehört auch der Glasfaseranschluss.
Übersetzt heißt das: Ein Mieter kann zwar nicht verlangen, dass der Vermieter selbst aktiv wird, aber der Vermieter darf den Anschluss zumindest nicht grundlos verweigern. Ein bisschen diplomatisches Gespür und eine offene Kommunikation helfen hier oft mehr als das zitierte Gesetzbuch.
Was kostet Glasfaser – und wer trägt es?
Die Frage aller Fragen: Wer zahlt eigentlich das Glasfaserabenteuer?
Hier kommt es darauf an, ob es sich um einen Neubau oder Bestandsbau handelt, ob bereits ein Anbieter in der Straße verfügbar ist, und ob ein sogenannter „Open Access“-Ansatz verfolgt wird (sprich: ob mehrere Anbieter dieselbe Leitung nutzen).
Die typischen Kostenkomponenten für Vermieter:
- Erschließung des Gebäudes: Hier entstehen durchschnittlich 800 bis 1.500 Euro je nach Objektgröße und baulicher Situation. In einigen Fällen bieten Anbieter diesen Anschluss kostenlos an, wenn eine Mindestanzahl von Haushalten zustimmt.
- Hausverkabelung: Die Leitungen vom Übergabepunkt bis in die einzelnen Wohnungen können mit etwa 300 bis 600 Euro pro Wohneinheit zu Buche schlagen.
- Zukunftsinvestition: Ein gut angebundener Glasfaseranschluss steigert den Immobilienwert und kann bei Neuvermietungen ein Argument sein – vor allem in urbanen Regionen.
Auf Mieterseite können folgende Kosten anfallen:
- Gerätemiete: Router oder Modem für Glasfaser (ca. 3–8 Euro/Monat, sofern nicht im Tarif enthalten).
- Tarife: Glasfaserinternet ist nicht zwangsläufig teurer als DSL – viele Anbieter bieten Einsteigertarife ab ca. 30 Euro/Monat an. Für Gigabit-Tarife zahlt man meist zwischen 40 und 60 Euro.
- Einmalige Anschlussgebühr: In Einzelfällen kann eine Aktivierungsgebühr berechnet werden, liegt aber meist unter 100 Euro – oder entfällt bei Vertragsabschluss.
Übrigens: Die Modernisierungskosten dürfen unter Umständen in Form einer Modernisierungsumlage auf die Miete umgelegt werden – jedoch begrenzt auf 8% der Kosten pro Jahr (§ 559 BGB). Das kann bei umfassenden Baumaßnahmen ins Gewicht fallen.
Beispiel aus der Praxis: Eine Wohnung, ein Antrag, ein Aha-Erlebnis
Nehmen wir Lisa, 32, Softwareentwicklerin aus Köln. Sie lebt zur Miete in einem älteren Mehrfamilienhaus. Ihr DSL-Anschluss? Eher eine Witznummer. Homeoffice mit VPN? Ein Geduldsspiel.
Lisa kontaktierte ihren Vermieter mit dem Wunsch nach einem Glasfaseranschluss. Sie hatte sich bereits bei einem Anbieter informiert, der zu bestimmten Konditionen einen kostenlosen Anschluss installierte – unter der Voraussetzung, dass mindestens 40% der Haushalte im Haus Interesse zeigten. Mit ein wenig Überzeugungsarbeit (und dem Hinweis auf schnellere Netflix-Streams) schlossen sich sieben von zehn Parteien an. Der Vermieter stimmte zu, zumal keine Kosten für ihn anfielen.
Ergebnis? Lisa surft nun mit 500 Mbit/s, ihr Vermieter konnte die Wohnung nach Auszug eines Mieters deutlich einfacher neu vermieten – mit der Glasfaserleitung als Highlight im Exposé.
Rechtlicher Rahmen: Die TKG-Novelle 2021 – oder warum Gemeinschaft zählt
Mit der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes im Dezember 2021 hat sich einiges verändert. Eine der wichtigsten Änderungen betrifft die Abrechnung von Kabelanschlüssen über die Nebenkosten.
Früher: Vermieter konnten Sammelverträge mit Kabelanbietern abschließen und diese über die Nebenkosten auf alle Mieter umlegen – auch wenn diese vielleicht lieber Netflix statt linearem Fernsehen konsumierten.
Heute: Diese Praxis ist abgeschafft. Mieter dürfen nun selbst entscheiden, welchen Internet- oder TV-Anbieter sie wählen. Das stärkt die individuelle Wahlfreiheit – und öffnet die Tür für moderne Glasfaserangebote.
Aber: Gleichzeitig müssen sich Mieter und Vermieter auf eine gewisse Kooperationsbereitschaft einigen. Denn Glasfaser macht nur dann Sinn, wenn mehrere Parteien im Haus mitziehen. Ohne kritische Masse rechnet sich der Ausbau für viele Anbieter schlichtweg nicht.
So gelingt der Glasfaserausbau im Mietobjekt – Tipps für beide Seiten
Egal ob du Mieter:in oder Vermieter:in bist – hier sind ein paar Tipps, wie der Weg zur Glasfaser reibungslos(er) wird:
Für Mieter:innen:
- Kläre frühzeitig deinen Bedarf – und den deiner Nachbarn. Am besten mit einem kleinen Aushang im Treppenhaus oder einer WhatsApp-Gruppe.
- Informiere dich über Anbieteraktionen – viele tragen die Ausbaukosten vollständig, wenn genug Haushalte mitmachen.
- Sprich deinen Vermieter mit handfesten Argumenten an: Zukunftsfähigkeit, Wertsteigerung, bessere Vermietbarkeit.
Für Vermieter:innen:
- Sieh den Glasfaseranschluss als Investition, nicht als Kostenpunkt. Eine gut vernetzte Wohnung ist heute ein klarer Wettbewerbsvorteil.
- Nimm Förderprogramme oder Anbieterangebote unter die Lupe – insbesondere in ländlichen Gebieten gibt es oft staatliche Zuschüsse.
- Transparente Kommunikation mit allen Mietparteien hilft, das Projekt Glasfaserausbau auf sichere Füße zu stellen.
Der Blick nach vorn: Glasfaser als Lebensader moderner Infrastruktur
In den nächsten Jahren wird kaum ein Thema im Bereich „Digitales Wohnen“ so stark an Bedeutung gewinnen wie die Frage: Wie schnell ist dein Netz? Nicht nur, weil wir alle mehr datengestützte Dienste nutzen, sondern auch, weil die digitale Spaltung – zwischen gut angebundenen und digital abgehängten Regionen – zur sozialen wird.
Glasfaser in Mietobjekten ist daher weit mehr als ein Technik-Feature. Es ist ein Baustein für digitale Gerechtigkeit und ein Signal in Richtung Zukunft. Wer heute auf den Ausbau verzichtet, verzichtet morgen womöglich auf Mieter oder Käufer.
Oder, um es in einem Satz zu sagen: Glasfaser entscheidet nicht nur, wie schnell du streamst – sondern wie gut du in der Zukunft ankommst.

